Mietzins-, Annuitäten- und Wohnbeihilfe: SPÖ Tirol strebt einheitliche Regelung an

Soziallandesrätin Pawlata und SP-Wohnbausprecherin Blanik verleihen Dornauer-Vorstoß Nachdruck

„Ich stehe voll hinter dem Vorschlag von Landeshauptmannstellvertreter Dr. Georg Dornauer und halte die Maßnahme für eine wichtige Entlastung, wenn es darum geht, den Menschen in Zeiten ausufernder Mieten beizustehen“, bekräftigt Soziallandesrätin Eva Pawlata den Vorstoß von Parteivorsitzendem LH-Stv. Georg Dornauer, die Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag zu gewähren. Aktuell beträgt die Wartezeit in Tirol bekanntlich zwei Jahre.

Die alternativen Vorschläge aus der Opposition seien hingegen wenig zielführend: „Eine generelle Steuersenkung kommt gerade bei den Menschen, die auf die Beihilfe angewiesen sind, vielfach gar nicht an, da sie überhaupt keine Einkommenssteuer zahlen. Eine Senkung der Lohnnebenkosten führt zu keinen Gehaltssteigerungen, sondern zu einer Aushöhlung des Sozialstaates.“

Mit Blick auf die hohe Anzahl an Working Poor – in Tirol sind das laut dem Armutsbericht aus dem Jahr 2023 rund 25.000 Menschen, die ein jährliches Einkommen von 11.000€ nicht erreichen – ist die Mietzinsbeihilfe ein wichtiges Instrument, wenn es um die Begleichung der monatlichen Mieten geht. „Diese Menschen sind schlicht auf die Beihilfe angewiesen – und das nicht erst nach zwei Jahren, sondern ab dem Zeitpunkt, in dem sie die Wohnung beziehen“, bekräftigt Pawlata.

„Schon der Anspruch auf Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag würde für viele Menschen eine Erleichterung bieten, aber auch dem Wirtschaftsstandort helfen“, ist SP-Wohnbausprecherin Elisabeth Blanik, auch Bürgermeisterin der Stadt Lienz, überzeugt. Der sozialdemokratische Ansatz von LH-Stv. Dornauer gehe aber noch weiter: „Was sich zum Beispiel in der Steiermark bewährt hat, würde auch in Tirol mehr Gerechtigkeit bringen: Eine einheitliche gesetzliche Wohnunterstützung und damit die Gleichbehandlung von Menschen in wohnbaugeförderten, wie in privaten Wohnungen.“

„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer zahlt Wohnbauförderungsbeitrag, aber viele kommen nie in den Genuss einer geförderten Wohnung. Es wäre daher nur fair, eine einheitliche gesetzliche Wohnunterstützung zu gewähren. Für einen gleichberechtigten Zugang braucht es die Zusammenführung von Wohnbeihilfe sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Mit der Integration der Beihilfen würden endlich landesweit einheitliche Zugangsvoraussetzungen geschaffen und alle Tirolerinnen und Tiroler gleichbehandelt“, führt Blanik aus.

Sie verweist auf die sogenannte „Hafelekar-Studie“ und einen Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2011, die jeweils eine solche gesetzliche Regelung anregen. Seitens der SPÖ erging 2014 zuletzt ein entsprechender Antrag an die dazumal schwarz-grüne Landesregierung: „Zehn Jahre später unter roter Ressortführung ist es Wohnbaulandesrat Dornauer zuzutrauen, hier einen wichtigen Schritt nach vorne zu kommen“, ist die Vizepräsidentin des Tiroler Landtages abschließend überzeugt.

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