Fleischanderl: Der Rechtsanspruch auf Kurs

Das Recht auf Kinderbildung und -betreuung zählt zu den zentralen Zielen der SPÖ Tirol in der laufenden Regierungsperiode. Zielsetzung ist der Herbst 2026 – „und dieses Ziel hält“, sagt Klubobfrau Elisabeth Fleischanderl nach der jüngsten Arbeitsklausur der schwarz-roten Landesregierung, wo die nächsten Schritte konkretisiert wurden.

Wie grundsätzlich auf SPÖ-Initiative im Tiroler Koalitionsübereinkommen festgeschrieben, hat die schwarz-rote Landesregierung bei ihrer jüngst zu Ende gegangenen Herbst-Arbeitsklausur den weiteren Fahrplan für das Recht auf Kinderbildung und -betreuung konkretisiert.

Die Gemeinden können dabei auf verstärkte Unterstützung des Landes zählen, erklärt Elisabeth Fleischanderl, Klubobfrau der SPÖ im Tiroler Landtag: „Um die Gemeinden zu unterstützen, werden seitens Landes die Personalkostenförderung ausgebaut und den Einrichtungen, Eltern und Gemeinden Koordinator:innen zur Seite gestellt. Für Pädagoginnen und Pädagogen wie auch für Assistenzkräfte wird eine Teampauschale finanzielle Verbesserungen bringen. Zugleich bringen Verwaltungsvereinfachungen mehr Flexibilität zugunsten der Einrichtungen, um beispielsweise bestmöglich den Bedarfsspitzen zu entsprechen.“

Für diese und weitere Unterstützungsmaßnahmen nimmt das Land zugunsten seiner Gemeinden und den Tiroler Familien voraussichtlich einen zweistelligen Millionenbetrag in die Hand, so Fleischanderl – „und das ist gut so. Denn trotz aller budgetären Herausforderungen: Jeder Euro, den wir in die Bildung und Betreuung investieren, stärkt Kinder, Eltern und das ganze Land.“

 

Fleischanderl: „Der Fahrplan hält – und die SPÖ ihr Versprechen.“

Weitere Details werden aktuell – auch in Abstimmung mit dem Tiroler Gemeindeverband - in der zuständigen Landes-Fachabteilung ausgearbeitet, Um auf regionale Besonderheiten noch näher einzugehen, laufen auch weitere Gespräche, etwa mit der Stadt Innsbruck.

Ziel für die landesweite Ausrollung des Rechts auf Kinderbildung und -betreuung ist damals wie heute der Herbst 2026. „Der Fahrplan hält – und die SPÖ ihr Versprechen“, so Fleischanderl.

 

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Zum momentanen Stand bei Recht auf Kinderbildung und -betreuung: Elisabeth Fleischanderl, Klubobfrau der SPÖ im Tiroler Landtag

 

Mit einem derartigen Angebot würde Tirol als erstes Bundesland auch eine Vorreiterrolle einnehmen. Was mit Bildung der Landesregierung über die Landesgrenzen hinaus als überaus ambitioniertes Leuchtturmprojekt angesehen wurde, stellt dabei ein Kernanliegen der SPÖ Tirol dar. „Familie darf kein Privileg nur für jene sein, die es sich leisten können. Weil wir wissen, dass Familienplanung bislang oft zwischen Erwerbsarbeit und unzureichenden Betreuungsangeboten unter Druck gerät, wollten wir einen Kurswechsel, der endlich echte Wahlfreiheit schafft. Das ist das Recht auf ganztägige, ganzjährige und leistbare Kinderbetreuung.“

Apropos Leistbarkeit: Um zugängliche Kinderbildung für alle bei nachhaltiger Finanzierung zu gewährleisten, wird das Land einen Elternbetrag empfehlen, der dem landesweiten Mittelwert der Beiträge entspricht, wie ihn die öffentlichen Anbieter:innen aktuell einheben.

Dabei zu beachten: Kommunen, die kostenlose Kinderbildung und -betreuung anbieten möchten – wie es etwa SPÖ-geführte Gemeinden wie Schwaz und Zams bereits tun – steht es frei, dies auch weiterhin so zu tun. Denn: „Bei Gemeinderatswahlen entscheiden Bürgerinnen und Bürger, was ihnen in ihrem unmittelbaren Umfeld besonders wichtig ist – wie etwa der kostenlose Kindergartenbesuch. Das braucht Gestaltungsfreiheit, wie wir sie der Gemeindepolitik seitens des Landes auf jeden Fall weiter offen lassen wollen“, schließt Elisabeth Fleischanderl, Klubobfrau der SPÖ im Tiroler Landtag.

 

Die vereinbarten Punkte im Detail:

  • Unterstützung für Städte, Gemeinden und private Einrichtungen: Die Gemeinden sind verantwortlich für ein qualitätsvolles und bedarfsgerechtes Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebot in Tirol. Um die Tiroler Gemeinden bestmöglich bei ihren Aufgaben zu unterstützen, wird die Personalkostenförderung mit einer stufenweisen Erhöhung der Bemessungsgrundlage deutlich verbessert. 

  • Koordinationsstellen: Zur Vermittlung von Bildungs- und Betreuungsplätzen sowie zur Unterstützung der Tiroler Gemeinden und der Eltern stellt das Land Tirol insgesamt sechs KoordinatorInnen. 

  • Bedarfserhebung und Entwicklungskonzepte: Der Aufwand bei den von den Gemeinden durchzuführenden Bedarfserhebungen wird deutlich reduziert. 

  • Anmelde- und Vermittlungsplattform: In den Pilotregionen wird unter Einbindung der NutzerInnen die Anmelde- und Vermittlungsplattform im Betrieb getestet.

  • Leistbare Elternbeiträge: Es wird eine Empfehlung für leistbare Elternbeiträge in der Kinderkrippe und im Hort ausgesprochen. Der empfohlene Wert für eine leistbare Kinderbildung und -betreuung in Kinderkrippen und Horten soll mit Beginn des Kinderbildungs- und -betreuungsjahres 2026/2027 bei 1,20 Euro pro Stunde liegen. Es wird ein Anreiz- und Ausgleichsystems für Gemeinden und private Erhalter erarbeitet, um die Elternbeiträge nachhaltig auf den empfohlenen Wert zu senken. Die Tiroler Landesregierung spricht sich ausdrücklich gegen eine sprunghafte Erhöhung der Elternbeiträge aus, die aktuell unter dem Empfehlungswert liegen. 

  • Betriebsbeiträge bei Vermittlung: Bei der Vermittlung eines Kindes stellt das Land Tirol den beteiligten Gemeinden und Erhaltern eine Mustervereinbarung über die Abgeltung von Betriebsbeiträgen zur Verfügung. Auf Basis der Ergebnisse einer umfassenden Erhebung in den Pilotregionen empfiehlt die Tiroler Landesregierung 4 Euro pro Stunde bei der Vermittlung in Kinderkrippen und 3 Euro pro Stunde bei der Vermittlung in Horte zu vereinbaren. Im Rahmen der Gemeindeautonomie können die Gemeinden auf bestehende oder individuelle Vereinbarungen zurückgreifen. 

  • Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr: Tirol begrüßt die Bestrebungen der österreichischen Bundesregierung zur Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres. Dessen rasche Einführung wurde im Bundesregierungsprogramm vereinbart und soll den weiterführenden Tiroler Maßnahmen im Bereich der Kindergärten als Grundlage dienen. Bis zum Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern bleiben die Kindergärten von der Empfehlung für leistbare Elternbeiträge und der Mustervereinbarung über Betriebsbeiträge bei Vermittlung unberührt. 

  • Attraktivierung des Dienst- und Besoldungsrechts: Abstimmungen und Vorbereitungen im Rahmen der Teamarbeit sind mit besonderen Herausforderungen für PädagogInnen und Assistenzkräften verbunden. Deshalb wird im Dienst- und Besoldungsrechts eine Teampauschale in allen öffentlichen Kindergärten, Kinderkrippen und Horte eingeführt. Diese Teampauschale soll sich äquivalent zu einem Gehalt an zwei Stunden pro Woche für Vollzeitbeschäftigte und aliquot für Teilzeitbeschäftigte orientieren. Die Mehrkosten für die Tiroler Gemeinden und die privaten Erhalter sollen durch das Land Tirol abgegolten werden. 

  • Verwaltungsvereinfachung: Eine Flexibilisierung und Ausweitung der Überschreitungsmöglichkeiten bei den Gruppengrößen werden ausgearbeitet und sollen mehr Möglichkeit bei der Abdeckung von Bedarfsspitzen eröffnen.

 

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