SPÖ-Frauen: Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt kommt

Viele Jahre hat die SPÖ auf einen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gepocht. Zurück in der Bundesregierung, setzt sie ihre Forderung um. Wie, das präsentierte die Tiroler SPÖ-Landesfrauenvorsitzende NR.in Selma Yildirim jüngst im Innsbrucker Treibhaus.

 

Österreich hat ein Problem mit Gewalt an Frauen. Jede dritte Frau ist im Laufe ihres Lebens betroffen. „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem und geht uns daher alle an – auch und gerade die Männer. Daher arbeiten wir das ganze Jahr über an Verbesserungen. Denn: Alle Frauen und Mädchen sollen selbstbestimmt, sicher und gleichberechtigt in Österreich leben können. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt“, betont die Tiroler Nationalratsabgeordnete und SPÖ-Landesfrauenvorsitzende, Selma Yildirim.

Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) hat den Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Gewalt an Frauen und Mädchen im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt“ vorgestellt. Gearbeitet wurde daran bereits seit dem Frühjahr – die Regierung hat ihn zur Priorität erklärt. Mit über 250 Expert:innen aus der Praxis wurden Maßnahmen aus allen Ministerien zusammengetragen – inklusive eines Zeitrahmens für die Umsetzung.

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SPÖ-Frauen Tirol, Renner Institut Tirol und der Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft (AEP) luden zu einer breit angelegten Veranstaltung gegen Gewalt an Frauen ins Treibhaus. Informationsmöglichkeiten direkt von Fraueninitiativen, Vernetzung, eine Podiumsdiskussion und eben die Präsentation des NAP Gewaltschutz standen am Programm.

 

Dafür steht der NAP:

  • Sicherheit in allen Lebensbereichen

  • Selbstbestimmung und wirtschaftliche Unabhängigkeit

  • Unterstützung durch niederschwellige Angebote

  • Prävention durch Erkennen und Schließen von Lücken im Gewaltschutznetz

  • Gerechtigkeit durch klare Konsequenzen für Täter

  • Teilhabe an allen Bereichen des Lebens ohne Angst vor Gewalt

  • Zukunft in einer Gesellschaft, die Gleichberechtigung lebt

„Geschlechtsspezifische Gewalt kommt von ungleichen Machtverhältnissen. Wesentlich bei der Bekämpfung von Gewalt ist daher der gesamtgesellschaftliche Ansatz. Der Nationale Aktionsplan hat acht Unterbereiche festgelegt. Jedes Ressort hat seinen Bereich durchforstet um Lücken im Gewaltschutz zu identifizieren und zu schließen“, so Yildirim im Treibhaus – und weiter: „Eine besondere Rolle spielt im NAP die Integration und Prävention. Werte der Gleichberechtigung sollen rasch vermittelt werden, angesetzt wird bereits im Kindesalter. Darüber hinaus erkennt der Nationale Aktionsplan an, dass bestimmte Gruppen – wie etwa Frauen mit Migrationsbiografie, Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen – Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt und besonders gefährdet sein können sowie in vielen Fällen spezifische Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen benötigen.“

 

Acht Unterbereiche des NAP:

1.         Gewaltfrei vom Kindesalter bis zur Hochschule

2.         Gewaltfreies Arbeiten und wirtschaftliche Unabhängigkeit

3.         Gewaltfreie Welt – im privaten und öffentlichen Raum

4.         Gewaltfreie Teilhabe – digital und medial

5.         Gewaltfrei in Kunst, Kultur & Sport

6.         Gewaltfrei durch Prävention

7.         Gewaltfrei durch Früherkennung im Gesundheitswesen und körperliche Selbstbestimmung

8.         Gewaltfrei durch Berücksichtigung besonderer Vulnerabilität

Umgesetzt werden sollen die Maßnahmen im Laufe der aktuellen Legislaturperiode bis zum Jahr 2029. Dazu verpflichten sich die einzelnen Ministerien. Die budgetäre Bedeckung der Maßnahmen wird durch die jeweiligen regulär zur Verfügung stehenden Mitteln der Ressorts gewährleistet.

Die Gliederung des NAP orientiert sich dabei an der Istanbul-Konvention des Europarates.

 

Beispiele für Maßnahmen:

Das Sexualstrafrecht wird 2026 evaluiert und verschärft, das Betretungsverbot ausgeweitet und die Strafbarkeit von Deepfakes sowie Cyber-Stalking wird geregelt. In Schulen werden Gewaltschutz und Gleichstellung flächendeckend in Lehrplänen verankert, die Sexualpädagogik ausgebaut. Für vulnerable Bereiche wie Pflege und kontaktintensive Arbeitsbereiche werden Schulungen entwickelt, während die Arbeitsinspektion Schwerpunktkontrollen in vulnerablen Bereichen durchführt.

Im Gesundheitsbereich kommt eine einheitliche Verletzungsdokumentation und ein Gefährdungseinschätzungs-Tool zum Einsatz. Täter müssen verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings absolvieren, während Betroffene durch barrierefreie Beratungsstellen, Schutzbriefe gegen FGM/C und Unterstützung bei der Wohnraumsuche gestärkt werden.

 

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