FindedeineEntlastung

Ob Heizkostenzuschuss, Kinderbetreuungszuschuss oder Wohnbeihilfe – die bestehenden Entlastungsmaßnahmen des Landes Tirol wirken und unterstützen die Tirolerinnen und Tiroler zielgerichtet dabei, gut durch die aktuelle Teuerungswelle zu kommen. Das Problem? Vielfach werden Förderungen und Unterstützungsleistungen nicht abgeholt, weil die Information dazu nicht bei den Menschen ankommt. Hier wollen wir ansetzen.

Wer profitiert von welchen Maßnahmen und wie viel an Unterstützung ist zu erwarten? Das zeigt unser Entlastungsfinder.

Durch die Beantwortung von nur wenigen Fragen generiert der Chatbot eine Liste an beantragbaren Förderungen mit den relevanten Informationen und weiterführenden Links. Finde heraus, wie dich das Land Tirol unterstützen kann.

Folgende Förderungen sind für dich relevant:

Heizkostenzuschuss

Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 300 Euro pro für jede weitere Person

Zuschuss für Wärmepumpen oder Stromheizung

Ab 17. Juli 2023 ist ein neuer Zuschuss für Wärmepumpen Stromheizungen beantragbar.

Dieser kann zusätzlich zum Tirol Zuschuss beantragt werden!

Zuschuss für Wärmepumpen

  • Haushalte bis drei Personen: 300 Euro
  • Haushalte ab vier Personen: 350 Euro

Zuschuss für Stromheizungen:

  • Haushalte bis drei Personen: 450 Euro
  • Haushalte ab vier Personen: 500 Euro

Einkommensgrenzen:

  • 1 Person: Einkommensgrenze (netto/Monat) 3.600 Euro
  • 2 Personen: Einkommensgrenze (netto/Monat) 6.000 Euro
  • Jede weitere Person: Einkommensgrenze (netto/Monat) +450 Euro

Wohnkostenzuschuss

Für den Wohnkostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 2.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.800 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • 300 Euro pro Monat für jede weitere Person

Mehr Infos unter:

https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/

Brennholzinitiative

Mit der Brennholzinitiative wird dafür Sorge getragen, dass flächendeckend und je nach Bedarf in jedem Bezirk zumindest ein Brennholztrockenlager eingerichtet wird. Die Kosten für Transport, Lagerung, Aufarbeitung und Logistik werden durch das Land unterstützt.
Anspruchsberechtigt sind jene Personen, die auch Anspruch auf den Heiz- bzw. Energiekostenzuschuss haben. Sie sollen vier Schüttraummeter Brennholz (Scheitholz lose) zum vergünstigten Preis beziehen. Informationen und Anmeldung bis 31. Dezember 2022 telefonisch unter 0512 508 4570 oder per E-Mail: brennholztirol@tirol.gv.at.

Förderungen des Landesenergieversorgers TIWAG

Ob Förderungen für den Kauf von Wärmepumpen, E-Ladeinfrastruktur oder E-Mopeds sowie der Photovoltaik-Ausbau auf Tirols Dächern und PassivhausPlus-Wohnungen: Der Landesenergieversorger TIWAG unterstützt das Ziel der Tiroler Landesregierung zur Stärkung der Eigenversorgung und der Unabhängigkeit von Energieimporten auf dem Weg zur Energieautonomie allein im heurigen Jahr mit rund 20 Millionen Euro. Die TIWAG informiert zu Förderungen und Energiesparen unter www.tiwag.at.

Mehr Geld für Privathaushalte

  • Ob Bestandsgebäude oder Neubauten: Für den Einbau von Wärmepumpen beträgt die Förderung für Einfamilienhäuser mit ein oder zwei Wohneinheiten 300 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder Bürogebäuden ist die Förderung an die Heizleistung gekoppelt. Zusätzlich gibt es weitere Fördergelder auf Landes- und Bundesebene.
  • Neu gefördert wird die Anschaffung einer E-Ladeinfrastruktur für zuhause mit 200 Euro sowie der Kauf eines E-Mopeds mit 300 Euro pro Fahrzeug.
  • Allein 3,2 Millionen Euro stehen heuer für Fördermaßnahmen zum Photovoltaikausbau auf Tirols Dächern zur Verfügung – Anlagen bis zehn Kilowatt-Peak (kWp) werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss bis zu 400 Euro unterstützt. Für NeueinsteigerInnen gibt es mit dem TIWAG-Sonnenfonds ein Rundum-sorglos-Paket für schlüsselfertige Photovoltaikanlagen von fünf bis zwanzig kWp.

Freifahrt und Fahrtenbeihilfe für Auszubildende & SchülerInnen

SchülerInnen und Lehrlinge, die Familienbeihilfe erhalten, werden bei den anfallenden Kosten für Öffi-Tickets unterstützt. In Tirol gibt es dafür die kostengünstigen SchulPlus-Tickets und LehrPlus-Tickets oder die regulären Schul- und Lehrtickets, die den Weg von zuhause zur Schule bzw. Lehrstätte umfassen. Der Selbstkostenbeitrag beträgt 19,60 Euro für das gesamte Schuljahr.

Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung bietet verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Form von Krediten, Zuschüssen oder Beihilfen an, die das Grundbedürfnis Wohnen für die Tiroler Bevölkerung leistbar oder leichter leistbar machen.  Das Land Tirol hat es sich zum Ziel gemacht, der jungen Bevölkerung bedarfsgerechtes, leistbares und qualitätsvolles Wohnen zu ermöglichen. Die Wohnbauförderung wurde daher mittels eines Beschlusses 2021 kräftig aufgestockt. Sie ist ein wichtiges Steuerungselement für eine Vielzahl gesellschaftspolitischer Bereiche und trägt zur Wirtschaftsleistung des Landes bei.

Die geförderten Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind vielfältig. Informationen finden Sie auf der Website des Landes Tirol.

Wohnbeihilfe

Das Land Tirol gewährt an natürliche Personen eine Wohnbeihilfe zur Milderung der Belastungen durch den Wohnungsaufwand.
Eine Wohnbeihilfe wird nur an eigenberechtigte österreichische Staatsbürger sowie an im Sinne des § 17a des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. Unionsbürger) als Wohnungsinhaber einer geförderten Wohnung gewährt. An andere natürliche Personen wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn sie seit mindestens 5 Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz haben (Drittstaatsangehörige).
Das Wohnobjekt (Reihenhaus, Doppelwohnhaus, Gruppen- Wohnhaus, Eigentums- oder Mietwohnung) muss in verdichteter Bauweise errichtet und durch einen Wohnbauförderungskredit gefördert worden sein. Wohnbeihilfe | Land Tirol

Mietzinsbeihilfe

Bei der Mietzinsbeihilfe handelt es sich um einen monatlichen finanziellen Zuschuss des Landes Tirol für die Miete von Wohnungen.


Die Förderung wird an österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. Unionsbürger), die seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, gewährt. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.

https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/mietzins-und-annuitaetenbeihilfe/

Annuitätenbeihilfe

Die Annuitäten-Beihilfe bekommen Sie auch monatlich. Sie ist ein Zuschuss für den Wohnungs-Aufwand für Eigentums-Wohnungen. Zum Beispiel Kosten für Kredit-Raten.
Die Förderung wird an österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. Unionsbürger), die seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, gewährt. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.

https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/mietzins-und-annuitaetenbeihilfe/

 

Beratungsmöglichkeiten Mietrückstand

Tirol hat als einziges Bundesland einen Mietrückstandsfonds eingeführt und so über die Delogierungsprävention eine rasche und zielgerichtete Unterstützung ermöglicht. 1.959 verhinderte Zwangsräumungen – das ist die Bilanz der Delogierungsprävention Tirol (DELO Tirol), die vor sechs Jahren ihre Arbeit aufnahm. Im Jahr 2020 haben sich, im Vergleich zum Vorjahr, 17 Prozent mehr Menschen an die DELO Tirol gewandt, viele davon zum ersten Mal.  
 
Beratungsstelle Innsbruck
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr,
Mittwoch: 16 bis 18 Uhr
Kapuzinergasse 43/EG
6020 Innsbruck
0664 195 4348
office@delo.tirol

Beratungsstelle Wörgl
Montag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr,
Dienstag: 13 bis 16 Uhr
Bahnhofstraße 53, 2. Stock
6300 Wörgl
0664 917 9419
woergl@delo.tirol

Beratungsstelle Imst
Dienstag: 9 bis 12 Uhr,
Donnerstag: 13 bis 16 Uhr
Christian-Plattner-Str. 6
6460 Imst
0664 167 4854 

Schulkostenbeihilfe

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen bis zu 200 Euro (die Einkommensgrenzen wurden mit 1. September 2022 erweitert). Es muss ein Antrag gestellt werden! Förderanträge zur Schulkostenbeihilfe sind im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember eines Kalenderjahres und damit ganzjährig einzubringen. Die Schulkostenbeihilfe kann per Online-Formular beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe.

Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland

Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland wird pro Kind und Schulveranstaltung ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal 125 Euro (ab 1. Jänner 2023: bis zu 60 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal 150 Euro). Es muss ein Antrag gestellt werden! Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/schulveranstaltungen.

Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge

Die Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge wurde von 100 auf 200 Euro pro Monat erhöht. Konkret wird damit seit 1. September 2022 die doppelte Ausbildungsbeihilfe monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2024. Es muss ein Antrag gestellt werden!

Kinderbetreuungszuschuss

Für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Kinder- und Schülerhorte wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen bis zu 60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten. Die neue Richtlinie tritt 1. Jänner 2023 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/kinderbetreuungszuschuss.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Netto Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Netto-Haushaltseinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) je nach Größe des Haushalts die nachstehend angeführte Einkommensgrenze „II“ nicht übersteigt:

Kinderbetreuungszuschuss

Kindergeld Plus

Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen bis zu 500 Euro (ab 1. Jänner 2023: bis zu 550 Euro). Es muss ein Antrag gestellt werden! Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen. Die neue Richtlinie tritt 1. Jänner 2023 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/kindergeldplus.

kindergeld plus

Mehrlingsgeburtenzuschuss

Ziel der Förderung ist, Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen eine höhere finanzielle Belastung haben, zu unterstützen. Die Höhe der Förderung liegt bei der Geburt von Zwillingen bei 600 Euro (ab 1. Jänner 2023: 660 Euro), bei der Geburt von Drillingen bei 900 Euro (ab 1. Jänner 2023: 990 Euro) und für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um 300. Es muss ein Antrag gestellt werden! Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen. Die neue Richtlinie tritt 1. Jänner 2023 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/mehrlingsgeburtenzuschuss

Tiroler Familienpass/Euregio Family Pass

Der Tiroler Familienpass/EuregioFamilyPass ist eine kostenlose Berechtigungskarte, mit der in Tirol ansässige Familien bei ausgewählten VorteilsgeberInnen Ermäßigungen und Vergünstigungen in der gesamten Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino erhalten - Vom Schwimmbad bis zum Museumsbesuch, von der Sommerrodelbahn bis zum Klettergarten. Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/familienpass.

Studienbeihilfe

Wenn Eltern oder Studierende selbst nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten zu tragen, greift die Studienförderung ein.

Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürger:innen sowie gleichgestellte Ausländer:innen und Staatenlose. (§ 4 StudFG).

Alle weiteren Infos dazu: https://www.stipendienrechner.at/ 

Mit welcher monatlichen Höhe kann ich rechnen? Hier kann der AK Stipendienrechner abhelfen. https://www.stipendienrechner.at/

Eine Übersicht über alle Entlastungsmaßnahmen findest du auf der Website des Landes Tirol:

 

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