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Schischulgesetz lässt endlich Ein-Mann-Betriebe und Spartenschulen zu


01. Juni 2010

Pechlaner: Rechtsstaat vor Klientelpolitik

 

 

„Die heute von der Regierung beschlossene Schischulgesetz-Novelle ist ein erneuter Beweis dafür, dass sich die SPÖ-Tirol für den Rechtsstaat und gegen die Klientelpolitik der ÖVP einsetzt", sagt SP-Klubobmann Ernst Pechlaner zum fast schon endlosen Kampf um eine verfassungskonforme Version des Tiroler Schischulgesetzes.

 

22 Jahre unentwegten Einsatzes hat es gebraucht, bis selbst die härtesten Schädel endlich einlenkten und eine Novellierung zulassen, die der Verfassung entspricht. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 1988 festgestellt, dass die Nichtzulassung von Ein-Mann-Betrieben sowie Spartenschischulen dem Grundsrecht der Freiheit der Erwerbsbetätigung widerspricht.

Ende 2008 legte die ÖVP neuerlich einen Entwurf für ein Schneesportunterrichtsgesetz vor, der genauso wie alle Vorgängerregelungen verfassungswidrig war. Der SPÖ-Landtagsklub lehnte in seiner Stellungnahme die fortgesetzte Missachtung der Erwerbsfreiheit ab, um die alt eingesessenen Schischulen vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. Die SPÖ hat sich letztlich durchgesetzt.

 

„Mit der heute beschlossenen Regierungsvorlage können wir leben. Ein-Mann-Betriebe und Sparten-Schischulen (Snowboard, Langlauf, etc.) sind endlich möglich, viele Steine wurden beseitigt", kommentiert Pechlaner kurz und bündig.

 

„Der SPÖ-Landtagsklub hat einmal mehr gezeigt, dass der Rechtsstaat auch in Tirol eine Chance hat. Auch wenn es lange dauert bis VfGH Urteile umgesetzt werden, wie auch das Beispiel Gemeindegutsagrargemeinschaften sehr eindrucksvoll belegt", schließt Pechlaner.

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