Einheitliche Richtlinien für Betreutes Wohnen
06. August 2009
Alternative zum Alten- und Pflegeheim
„Betreutes Wohnen ist eine Alternative zum Alten- und Pflegeheim und ein weiterer wichtiger Mosaikstein in der Betreuung und Pflege von älteren Menschen", erläutern Wohnbaureferent LHStv Hannes Gschwentner und Sozialreferent LR Gerhard Reheis. Mit dem Leistungsangebot Betreutes Wohnen können ältere Menschen, die auf Grund ihrer erschwerten Lebenssituation, psychischen Befindlichkeit oder kurzzeitiger Pflegebedürftigkeit nicht mehr zu Hause leben können, die aber trotzdem noch zu einer überwiegend selbständigen Lebensführung in der Lage sind, ein dauerhaftes neues Wohnumfeld und die Möglichkeit der Betreuung oder Pflege in Anspruch nehmen.
Um einheitliche Kriterien bei der Förderung von Betreutem Wohnen einzuführen, erarbeiteten Wohnbau- und Sozialabteilung Richtlinien, die Mindeststandards, Qualitätssicherung, Kooperationen und die baulich-räumliche Ausstattung festlegen.
Die Wohnbauförderung subventioniert Mietwohnanlagen, die für betreubares Wohnen bestimmt sind und über die erforderlichen Flächen für Infrastrukturräumlichkeiten wie Aufenthaltsraum, Pflegebad oder ein allgemein zugängliches WC verfügen. „Die bauliche Ausführung und Ausstattung der Wohnungen erfolgt nach den in den geltenden Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Tirol festgelegten Kriterien", berichtet Gschwentner. Die Wohnungen müssen einen barrierefreien Zugang aufweisen und behindertengerecht ausgestattet sein. „Die Betreuung der BewohnerInnen wird durch soziale Dienste wie die Sozial- und Gesundheitssprengel oder auch direkt durch Alten- und Pflegeheime übernommen", so Reheis. Auch eine Anbindung von betreuten Wohnungen an ein Alten- und Pflegeheim ist möglich und aufgrund von Synergieeffekten von Vorteil.
Meist handelt es sich beim betreuten Wohnen um Kleinwohnungen mit 30 - 40 m². Infrastrukturräumlichkeiten wie Gemeinschaftsräume oder die ärztliche Betreuung können in der förderbaren Nutzfläche mitberücksichtigt werden. „Für die Infrastrukturräumlichkeiten wird ein Förderungsdarlehen als Impulsförderung und als Zuschlag zur Förderung der Wohnung in der Höhe des jeweiligen Förderungssatzes vergeben. Dies sind bei einer Wohnanlage 640 Euro pro m²", erläutert Gschwentner. „Die Finanzierung der geleisteten Dienste durch professionelle, soziale Anbieter erfolgt seitens des Landes und der Gemeinden über das Sozialbudget", ergänzt Reheis.
Derzeit gibt es in Tirol zwischen 200 und 250 Betreute Wohnplätze, die großteils von den Sozial- und Gesundheitssprengeln betreut werden. „Durch die einheitlichen Richtlinien wird für Gemeinden und Wohnbauträger ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Betreute Wohneinheiten zu schaffen", erläutert Reheis.
„Im Prinzip geht es darum, eine neue Wohnform zu forcieren, die Integration statt Separation zur Zielsetzung hat und die älteren Menschen so lange es geht ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht", resümieren Gschwentner und Reheis abschließend.
Foto: Land Tirol/Iris Reichkendler